Liebe Eltern,
es hat Sie bestimmt schon die Nachricht erreicht, dass die Krankheitsatteste für Kita und Schule sowie Gesundschreibungen mittlerweile kostenpflichtig sind (5 €).
Auch Rabatte und Sonderangebote, die sich bei Kunden zweifelsohne großer Beliebtheit erfreuen, sind Ärzten nicht erlaubt. So wurde ein Zahnarzt abgemahnt, der professionelle Zahnreinigung mit Rabatten von zum Teil bis zu 70 % angeboten hatte. Ärzte und Zahnärzte dürfen ihre Honorare nicht frei gestalten, sondern müssen sich innerhalb der jeweiligen Gebührenordnungen bewegen. So sollen Patienten vor überhöhten Gebühren geschützt und das Grundeinkommen des Arztes garantiert werden. Gerade um die gleichbleibende Qualität der ärztlichen Leistung zu sichern, sind Rabatte oder Pauschalpreise nicht vorgesehen.
https://www.arzt-wirtschaft.de/recht/wettbewerbsrecht/unlauterer-wettbewerb-was-aerzte-und-zahnaerzte-duerfen-und-was-nicht/
Selbstinformationen entnehmen Sie aus:
Zusammenfassend: Ärzte dürfen aufgrund des Arztrechts Privatleistungen nicht kostenlos anbieten, auch keine Atteste. Tut er es doch, kann er wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden. Atteste sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Akutzeiten:
Montag: 08:30 - 11:30 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 10:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 10:30 Uhr
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