Quarantäne
Quarantäne und Isolierung
Positiver Corona-Fall - was nun? Hier finden Sie Informationen zu Quarantäne-Anordnungen und Kontaktnachverfolgungen.
Aktueller Hinweis:
Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben. Das Gesundheitsministerium hat mit einer Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihre jeweiligen Allgemeinverfügungen zur „Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ entsprechend aufzuheben.
Das bedeutet: Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet sind, müssen nicht mehr zwingend in häusliche Isolation. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.
Trotz des Wegfalls der Absonderungspflicht sind weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Das bedeutet: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden.
Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird durch die zuständige Behörde, in Brandenburg durch das örtliche Gesundheitsamt, vorgenommen.
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung einer Quarantäne erfolgen im individuellen Fall durch das Gesundheitsamt. Um die Umsetzung zu vereinfachen, kann ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt auch eine Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben zur Quarantäneanordnung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat mit einer Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihre jeweiligen Allgemeinverfügungen zur „Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ zum 13. Februar 2023 aufzuheben.
Quelle: https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-infektion-was-ist-zu-tun/
Corona-Bürgertestungen in Brandenburg
Die bundeseinheitliche Verpflichtung beim Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen einen Testnachweis vorzulegen, wurde zum 1. März 2023 insgesamt ausgesetzt. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.
Die Corona-Schnelltests werden zum Beispiel in Testzentren und vielen Apotheken sowie einzelnen Drogeriemärkten und Einkaufszentren angeboten.
Informationen zu Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2
Das Testen auf eine akute Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hilft, Übertragungsketten zu durchbrechen und das Coronavirus einzudämmen. Als Tests stehen PCR-Tests, Antigen-Tests und Antigen-Selbsttests zur Verfügung.
Nationale Teststrategie: Wann auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Rahmen der nationalen Pandemiebekämpfung getestet werden soll, legt die Nationale Teststrategie fest. Dort finden sich auch Empfehlungen, welcher Test im Rahmen dieser Teststrategie verwendet werden sollte. Zudem sind Tests in Eigeninitiative möglich.
Übersicht Test-Möglichkeiten
PCR-Test: Der laborbasierte PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 abzuklären. Die Probenentnahme erfolgt durch Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen sind. Die anschließende Auswertung der Proben erfolgt durch Labore. Das Ergebnis liegt nach wenigen Stunden bis Tagen vor. PCR-Tests werden ebenfalls eingesetzt, um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren (bestätigten).
PoC-Antigen-Schnelltest: Bei Antigen-Tests handelt es sich um Schnelltests. Sie werden durch geschultes Personal durchgeführt. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein ein Nasen- und/oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt direkt vor Ort innerhalb von 15 bis 30 Minuten. Das Ergebnis ist jedoch nicht so verlässlich wie beim PCR-Test.
Antigen-Selbsttest: Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Selbsttests kann jede Person selber - auch zuhause - machen. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Laien bestimmt. Entsprechend einfach ist die Probenentnahme und -auswertung. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich (in der vorderen Nase) oder mit Speichel erfolgen. Bitte lesen Sie vor der Anwendung die Gebrauchshinweise. Das Testergebnis liegt nach 15 bis 30 Minuten vor. Die Fehlerrate liegt aber höher als beim PCR-Test.
Wichtig: Schnell- und Selbsttests haben gegenüber dem PCR-Test eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.
Quelle: https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-test/
Wir führen zur Zeit keine Coronaimpfungen mehr durch.
Akutzeiten:
Montag: 08:30 - 11:30 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 10:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 10:30 Uhr
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